Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • –  Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • –  Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter an- derem Schwangere im ersten Trimester
  • –  Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • –  Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Frei- testen“)
  • –  Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    Krankenhäuser
    Rehabilitationseinrichtungen
    stationäre Pflegeeinrichtungen
    Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    Einrichtungen für ambulante Operationen
    Dialysezentren
    ambulante Pflege
    ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    Tageskliniken
    Entbindungseinrichtungen
    ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • –  Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
  • –  Pflegende Angehörige
  • –  Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

    Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe? Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber den testenden Stelle ausweisen (Personalausweis) und einen Nachweis erbringen:
    – Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass
    – Bei Schwangeren der Mutterpass
    – Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
    – Teilnehmende an Impf- wirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme- Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.
    – Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infi- zierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
    – Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das hier eingestellte Muster nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
    – Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.